Grundsteuerreform 2022

Termin: 01.07. – 31.10.2022

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Verkehrsgutachten von Uwe Dennesen

Die Grundsteuerreform 2022 betrifft alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer:innen

Ab dem Jahr 2025 tritt das neue Grundsteuermodell in Kraft. Alle Immobilien- und Grunstücksbesitzer:innen sind angehalten im Zeitraum vom 01.07. – 31.10.2022 elektronisch eine Feststellungserklärung einzureichen. Anhand dieser Angaben wird die neue Grundsteuer dann ab 2025 zu entrichten sein.

Wichtiger Hinweis!
Grobe Angaben bzw. Schätzwerte zur Immobilie oder dem Grundstück sind nicht empfehlenswert. Es handelt sich hierbei um eine Steuererklärung für deren Angaben man haftet!
Finanzämter verstehen dabei keinen Spaß.

Beratung-Grundsteuerreform 2025

Wer ist von dem neuen Grundsteuermodell betroffen?

Die Grundsteuer muss von allen Eigentümern bezahlt werden, die Grundstücke, Häuser und Wohnungen besitzen. Betroffen sind ca. 36 Mio. Einheiten in Deutschland.

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Warum wird die Grundsteuerberechnung geändert?

Im Jahr 2018 wurde die bisherige Grundsteuerberechnung vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Die bisherige Berechnung basierte im Westen auf Feststellungen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus dem Jahr 1935.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Nach dem Bundesmodell wird zukünftig die Grundsteuer wertorientiert nachfolgender Formel berechnet:

Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Zur Berechnung des Grundbesitzwertes werden der Bodenrichtwert und die Nettokaltmiete (diese wird statistisch ermittelt) herangezogen. Weitere Faktoren sind die Grundstücksgrößen, Arten und Alter der Immobilien.

Weitere Angaben finden Sie hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: Jetzt lesen

Wer keine relevanten Daten seiner Immobilie besitzt oder sich nicht sicher ist, ob die Daten wirklich stimmen, sollte jetzt handeln. Ab dem 01.07.2022 müssen Sie die Daten an das Finanzamt übermitteln. Sie geben damit eine bindende Erklärung ab, auf die die neue Grundsteuer berechnet wird.
Falsche Angaben, könnten Sie teuer zu stehen kommen.

Wie heißt es doch so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!   

Werden die Grundsteuerabgaben jetzt steigen?

Nach dem neuen Modell sollen Grundstücks- und Immobilienbesitzer:innen nicht mehr Geld zahlen. Allerdings ist noch nicht bekannt, wie die Kommunen ihre individuellen Hebesätze anpassen werden. Bedenkt man, dass der Wert von Immobilien in der Vergangenheit stark gestiegen ist, müssten die Hebesätze gesenkt werden, um Mehrkosten bei den Immobilienbesitzern zu vermeiden.

Ob sich die jeweiligen Kommunen darauf einlassen, bleibt abzuwarten. Gesetzlich verpflichtet sind sie nicht.

Sind alle Bundesländer betroffen?

Nein, einige Bundesländer weichen nach der Bundesöffnungsklausel von dem neuen Modell ab.

Für folgende Bundesländer gilt allerdings das neue Bundesmodell:

  • NRW
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland und Sachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Bremen
  • Brandenburg
  • Berlin

Wann trifft die Grundsteuerreform in Kraft?

Die neue Grundsteuerreform tritt 2025 in Kraft und wird wie gewohnt zu entrichten sein.

Was Sie jetzt schon tun müssen?

Innerhalb des 1. und 2. Quartals erhalten Sie Informationen zur Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt.

Vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 muss die Grundsteuererklärung digital beim Finanzamt eingereicht werden.

2022 bis 2024 verschickt das Finanzamt die Bescheide. Hier wird die Höhe der zukünftigen Grundsteuer ausgewiesen, die ab 2025 wie gewohnt zu zahlen ist.

Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit mir!

 

Uwe Dennesen, Immobiliengutachter

Uwe Dennesen

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