Was bedeutet zertifiziert nach BDSF?

Immobiliengutachter ist nicht gleich Immobiliengutachter!

Immobiliengutachter mit Brief und Siegel: Zertifiziert nach Richtlinien des BDSF

Immobiliengutachter ist nicht gleich Immobiliengutachter: Die Bezeichnung „Immobiliengutachter“ ist nicht geschützt.
So kann sich erstmal jeder Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständiger nennen.
Der für Sie wichtige Unterschied: Die Gutachten sogenannter „freier Immobiliengutachter“ haben keinen Bestand vor Gericht. Zudem müssen diese Immobiliensachverständigen keine bestimmte Qualifizierung nachweisen.

Mit meinen Gutachten sind Sie sowohl fachlich als auch rechtlich auf der sicheren Seite. Ich bin zertifiziert nach den Richtlinien des Bundesverband Deutscher Sachverständiger des Handwerks e. V. (BDSF). Jedes Gutachten gehe ich mit höchster Sorgfalt an. Dazu ziehe ich alle wichtigen Informationen für ein professionelles Immobiliengutachten heran. So berechne ich den Wert des Hauses bzw. der Wohnung und des Grundstücks sehr präzise. Selbstverständlich können Sie von mir als zertifizierter Immobiliengutachter eine transparente Abwicklung erwarten.

 

 

Was ist der BDSF?

Der BDSF ist ein renommierter Berufsverband für Sachverständige und Fachgutachter in Deutschland, der strenge Richtlinien für die Zertifizierung und Ausbildung von Sachverständigen festlegt.

Um als Sachverständiger vom BDSF zertifiziert zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, wie z.B. eine fundierte Ausbildung und einschlägige Berufserfahrung im jeweiligen Fachgebiet, regelmäßige Fortbildungen, die Einhaltung von ethischen Standards und die Erfüllung bestimmter Qualitätsstandards bei der Erstellung von Gutachten und Expertisen.

Mehr auf: Bundesverband Deutscher Sachverständigen und Fachgutachter e.V.

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