Kurzgutachten – Werteinschätzung
Die kompakte Wertermittlung von Immobilien und Grundstücken
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Kurzgutachten
für Immobilien und unbebaute Grundstücke.
Kurzgutachten-Werteinschätzung
Das Kurzgutachten ist eine kompakte Form des Gutachtens. Es beinhaltet eine kurze und verständliche Begründung der Wertermittlung. Auf eine aussagekräftige und genaue Baubeschreibung wird hier allerdings verzichtet. Das Kurzgutachten ersetzt somit kein Verkehrswertgutachten!
Für welche Anlässe werden Kurzgutachten benötigt?
Das Kurzgutachten dient im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB vielmehr als Orientierung für den Marktwert Ihrer Immobile oder Grundstücks. Somit ist es eine nützliche Unterstützung bei:
- dem Immobilienkauf
- dem Immobilienverkauf
- der Vermögensaufteilung
- der Vermögensplanung
Was beinhaltet das Kurzgutachten?
Das Kurzgutachten ist eine kompakte und einfache Form des Gutachtens und enthält:
- eine Kurzbeschreibung des Objekts
- eine Berechnung der Wertermittlung
- Fotos
Welche Informationen werden benötigt?
Damit ein Kurzgutachten erstellt werden kann, benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch und der Flurkarte. Sollten Sie Ihre Immobilie vermietet haben, dann sind noch weitere Objektunterlagen gefragt. Genauere Angaben erhalten Sie dann von uns.
Wie kommen Sie an Ihr Kurzgutachten?
- Sie nehmen Kontakt zu mir auf
- Wir besprechen die Gegebenheiten ab
- Sie erhalten ein Angebot von mir
- Wir vereinbaren einen Ortstermin nach Beauftragung
- Ich erstelle das Gutachten
- Wir besprechen das Gutachten
Uwe Dennesen