Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

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Verkehrsgutachten von Uwe Dennesen

Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB

Der Marktwert oder auch als Verkehrswert bekannt, ändert sich regelmäßig und ist von vielen Faktoren abhängig.

Verkehrsgutachten-Verkehrswertgutachten

Das Verkehrswertgutachten stellt den Marktwert einer Immobilie zum bewerteten Zeitpunkt dar. Nur ein anerkannter Immobiliengutachter ist in der Lage, diese Bewertung nach §194 BauGB zu erstellen.

Für welche Anlässe werden Verkehrswertgutachten benötigt?

Ein Gutachten nach §194 BauGB ist unter gesetzlichen Vorgaben zu erstellen und hat somit auch Bestand vor:

  • Gericht
  • Behörden
  • Versicherungen
  • Banken
  • Nachlassverwalter

Wie wird der Verkehrswert / Marktwert einer Immobilie berechnet?

Je nach Art und Zweck der Ermittlung können folgende Verfahren verwendet werden:

  • Das Vergleichswertverfahren (Bewertung von vergleichbaren Immobilien)
  • Das Sachwertverfahren (Bewertung von Immobilie samt Grundstück)
  • Das Ertragswertverfahren (Bewertung von vermieteten Immobilien)

Der Verkehrswert einer Immobilie hängt hauptsächlich von der Lage, Größe, Zustand und Ausstattung ab.

Was beinhaltet das Verkehrswertgutachten?

Die Verkehrswertermittlung muss systematisch und verständlich aufgesetzt werden, so dass es selbst Laien verstehen können.

Inhalt: 

  • Tag der Wertermittlung
  • Zustandsbeschreibung der Immobilie
  • Welches Wertermittlungsverfahren wurde angewandt
  • Ermittlung der Bewertungsergebnisse
  • Bemessung des Verkehrswertes
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Welche Informationen werden benötigt?

Damit ein Verkehrswertgutachten erstellt werden kann, benötigen Sie einen aktuellen Grundbuchauszug und die Flurkarte. Sollten Sie Ihre Immobilie vermietet haben, dann sind noch weitere Objektunterlagen gefragt. Genauere Angaben erhalten Sie dann von uns.  

Was bestimmt den Verkehrswert Ihrer Immobilie?

  • der Zuschnitt und die Grundfläche der Immobilie
  • Ausstattung der Immobilie
  • Zustand des Grund und Bodens
  • Lage und Umfeld der Immobilie
  • Zustand und Alter der Immobilie
  • rechtliche Bedingungen

 

Uwe Dennesen, Immobiliengutachter

Uwe Dennesen

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